Teichordnung

Bevor du deine Angel einwirfst, lies dir bitte aufmerksam unsere Teichordnung durch!

Mit dem Lösen eines Angelerlaubnisscheins erkennst du diese Regeln an.

Das Betreten und Befahren der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

Bei Verstößen kann der Angelerlaubnisschein entzogen und ein Platzverweis ausgesprochen werden – ohne Rückerstattung!

Regeln im Überblick:

  1. Ein gültiger Sachkundenachweis (Sportfischerprüfung / Jahresfischereischein) ist Pflicht.
  2. Angelruten sind stets zu beaufsichtigen.
  3. Der Erlaubnisschein ist nicht übertragbar.
  4. Es sind nur Einzelhaken und handelsübliche Köder erlaubt.
  5. Anfüttern oder fremde Köderfische mitzubringen ist verboten.
  6. Haustiere sind auf dem Gelände nicht erlaubt.
  7. Gefangene Fische müssen mit Kescher entnommen, betäubt und getötet werden – erst danach darf der Haken entfernt werden. Setzkescher sind verboten.
  8. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.
  9. Fische dürfen nur am Schlachtplatz ausgenommen werden – dieser ist sauber zu hinterlassen.
  10. Gras-, Spiegelkarpfen & Edelkrebse dürfen nicht geangelt werden. Störe bitte niemals mit dem Kescher entnehmen!
  11. In Schonbereichen ist das Angeln strikt untersagt.
  12. Jeder Angler verlässt seinen Platz sauber. Müll & Zigaretten bitte nur in vorgesehene Behälter entsorgen – bei Verstoß wird ein Ordnungsgeld von 50 € erhoben.
  13. Auf dem gesamten Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung.
  14. Unsere Anlage soll Erholung, Ruhe und Natur bieten. Bitte verhalte dich entsprechend respektvoll.